fbpx

Verkehrssicherungspflicht

Verkehrssicherungspflicht

Vorbeugung

Baumbesitzer oder dafür Verantwortliche im Zuständigkeitsbereich privater oder öffentlicher Liegenschaften und Objekte sind verpflichtet, Schäden, die durch Bäume entstehen können, vorzubeugen.

Haftung

Zur Abwendung von Haftungsansprüchen ist eine regelmäßige Überprüfung der Bäume und im Bedarfsfall die Durchführung von Baumarbeiten durch fachlich qualifiziertes Personal erforderlich.

Baumkontrolleure und Baumpfleger haften für deren Arbeit und die Verkehrssicherheit der bearbeiteten Bäume nach Umfang der beauftragten Leistung.

Qualifiziertes Personal

Baumpfleger ist Ausbildungsberuf. Aufbauend auf die Berufsbilder

Baumschulgärtner
Landschaftsgärtner
Forstwirt

gibt es zurzeit

– den zertifizierten Baumarbeiter (ETW)
– den Fachagrarwirt (FAW)
– den Baumtechniker (ETT)

KONTAKT

Wir sind für Sie da!

Rufen Sie uns an, senden uns eine E-Mail oder nutzen Sie ganz einfach unser Kontaktformular.

Telefon

Anschrift

Ginsterweg 6, 24784 Westerrönfeld

    Unsere Partner