Verkehrssicherungspflicht


Vorbeugung
Baumbesitzer oder dafür Verantwortliche im Zuständigkeitsbereich privater oder öffentlicher Liegenschaften und Objekte sind verpflichtet, Schäden, die durch Bäume entstehen können, vorzubeugen.
Haftung
Zur Abwendung von Haftungsansprüchen ist eine regelmäßige Überprüfung der Bäume und im Bedarfsfall die Durchführung von Baumarbeiten durch fachlich qualifiziertes Personal erforderlich.
Baumkontrolleure und Baumpfleger haften für deren Arbeit und die Verkehrssicherheit der bearbeiteten Bäume nach Umfang der beauftragten Leistung.
Qualifiziertes Personal
Baumpfleger ist Ausbildungsberuf. Aufbauend auf die Berufsbilder
– Baumschulgärtner
– Landschaftsgärtner
– Forstwirt
gibt es zurzeit
– den zertifizierten Baumarbeiter (ETW)
– den Fachagrarwirt (FAW)
– den Baumtechniker (ETT)


KONTAKT
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